Die normgerechte Planung und Installation von Bodenabläufen ist essenziell für eine funktionierende und hygienische Gebäudeentwässerung. Ein zentrales Element dabei ist der Geruchsverschluss, der verhindert, dass unangenehme Kanalgase in
Innenräume gelangen. Mit der neuen ÖNORM B2501-2025 wurden erstmals klare Regelungen für verschiedene Geruchsverschlussarten geschaffen, die sich in der Praxis bewährt haben. In diesem Artikel zeigen wir, welche Änderungen sich für die Planung und Ausführung von Bodenabläufen ergeben und welche Lösungen nun normativ erfasst sind.
Bodenabläufe sind ein wichtiger Bestandteil für die Entwässerung von Gebäuden, da sie Wasser aus Nassräumen, WCs und diversen anderen Nebenräumen effizient in das Kanalsystem ableiten. Moderne Bodenabläufe dienen nicht nur als Verbindungsteil zwischen Kanalrohr und Entwässerungsoberfläche, sondern müssen auch in die Möglichkeit bieten in die Flächenabdichtung eingebunden zu werden. Die wichtigste Komponente eines Bodenablaufs innerhalb eines Gebäudes ist jedoch der Geruchsverschluss.
Geruchsverschlüsse spielen eine zentrale Rolle in der Gebäude- und Entwässerungstechnik, indem sie verhindern, dass unangenehme Gerüche aus der Kanalisation in Innenräume gelangen. Sie sind essenziell für die hygienischen und gesundheitlichen Standards in Wohn- und Gewerbegebäuden. Eine umfassende normative Regelung für Bodenabläufe und deren Geruchsverschlüsse, damit diese in der Praxis auch fachgerecht hergestellt, geplant und verbaut werden, ist daher notwendig.
In Österreich wird die Entwässerung in und um das Gebäude durch die ÖNORM B2501 normativ geregelt. Anfang Februar erschien eine neue Ausgabe eben dieser Norm. Eine der vielen Neuerungen, Anpassungen bzw. Veränderungen in der neuen Ausgabe der ÖNORM B2501-2025 betrifft die Regelung der Geruchsverschlüsse für Abläufe in Gebäuden. Grundsätzlich werden Bodenabläufe und deren Geruchsverschlüsse aber durch die europäische Norm EN1253-2023 geregelt. Was ist also der Unterschied zwischen den zwei Normen, und warum sind beide relevant?
Produktnorm vs. Anwendernorm
Die EN1253, die aus acht Teilen besteht, ist eine europäische Produktnorm, welche die technischen Anforderungen an Geruchsverschlüsse festlegt, einschließlich Materialeigenschaften, Bauweise, Funktionsweise und Prüfverfahren. Sie definiert, welche Kriterien ein Produkt erfüllen muss, um als normgerecht zu gelten. Diese Produktnorm gibt nicht vor, wie und wo die Bodenabläufe anzuwenden sind. Die neuen Teile 6, 7 & 8 der EN1253 erschienen 2023 und dienen als Ergänzung zur bereits lange bestehenden EN1253 Teil1 „Wassergeruchsverschlüsse von mindestens 50mm“ (siehe EN1253-1).
Die ÖNORM B2501-2025 ist eine Anwendernorm und regelt, wie und wo die Produkte in der Praxis eingesetzt werden dürfen. Sie enthält Vorgaben zur korrekten Installation, Nutzung und Wartung der Produkte in Gebäuden, sodass eine normgerechte und sichere Anwendung gewährleistet ist.
Während die EN 1253 die technischen Anforderungen an Geruchsverschlüsse als Produktnorm definiert, legt die ÖNORM B2501 als Anwendernorm fest, wie diese Produkte in der Praxis verwendet werden dürfen.
Produktnorm EN 1253– Was ist neu?
Die EN1253 Teil 1 existiert seit dem Jahr 2015 und definiert seit jeher Anforderungen für Abläufe in Gebäuden, im speziellen im Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm. Geruchsverschlüsse einer anderen Bauart wie z.B.: flache Ausführung (geringere Geruchsverschlusshöhe) oder mit mechanischer Sperre wurden nirgends erfasst oder berücksichtigt.
In der Praxis ergeben sich aber immer wieder Fälle, in denen ein Bodenablauf mit 50mm Sperrwasserhöhe nicht umsetzbar ist (z.B. durch geringen Fußbodenaufbau). Am Markt haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten deshalb immer mehr Produkte etabliert, welche zwar in der Praxis häufig eingesetzt werden, jedoch nicht von der Norm erfasst sind. Von reinen Wassergeruchsverschlüssen mit weniger als 50mm Sperrwasser über rein mechanische Geruchsverschlüsse (ausgeführt mit Klappen oder Membranen) bis hin zu kombinierten bzw. hybriden Geruchsverschlüssen (mechanisch + Sperrwasser) ist ein Wildwuchs an Produkten entstanden, welche nicht normativ geregelt sind.
Da sich hier die Praxis zu weit von der Norm entfernt hat, war es wichtig, die Lücke zwischen Norm und Praxis zu schließen, alternative Geruchsverschlüsse in der Norm zu erfassen und Kriterien für diese zu definieren. Die wichtigste Neuerung der EN1253 ist also die normative Regelung von Bodenabläufen mit Geruchsverschlüssen, welche die 50mm Sperrwasser nicht erfüllen.
Mit Stand 2023 gilt laut EN1253 für Bodenabläufe in Gebäuden folgende Kategorisierung:
- Teil 1: Bodenabläufe mit Wassergeruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
- Teil 2: Dachabläufe und Bodenabläufe ohne Geruchverschluss (Außenentwässerung)
- Teil 3-4: Hierbei handelt es sich um keine eigenen Kategorien, sondern diese Teile befassen sich mit der Konformität und der Prüfung der Produkte (findet im weiteren Text keine Beachtung)
- Teil 5: Abläufe für Leichtflüssigkeitssperren (findet im weiteren Text keine Beachtung)
- Teil 6 (neu): Bodenabläufe mit Wassergeruchverschluss mit einer Sperrwasserhöhe von weniger als 50 mm
- Teil 7 (neu): Bodenabläufe mit mechanischem Geruchverschluss
- Teil 8 (neu): Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Kombination aus mechanischem Geruchverschluss und Sperrwasser
Um zu gewährleisten ob die verschiedenen Bodenabläufe auch den Basisvoraussetzungen der Norm entsprechen, müssen diese natürlich laut Normvorgaben geprüft werden (z.B. Druckprüfung).
Neue Anwendernorm ÖNORM B2501 – Ausgabe 2025
Die ÖNORM B2501 ist eine nationale Norm, die die Planung, Ausführung und Prüfung von Entwässerungsanlagen regelt und dient als Ergänzung zur ÖNORM EN 12056 (alle Teile). Im Bezug auf Bodenabläufe und deren Geruchsverschlüsse ist in der ÖNORM B2501 Ausgabe 2025 neu, dass Regeln für die Anwendung der oben definierten unterschiedlichen Bodenabläufe (vor allem Teil 1,6,7 & 8) festgelegt werden. Die ÖNORM B2501 referenziert also die EN1253 und die darin definierten unterschiedlichen Geruchsverschlüsse und gibt an, wie und wo diese Produkte in der Praxis verwendet werden dürfen.
Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchsverschluss mit einer Geruchsverschlusshöhe von mindestens 50mm
Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50mm dürfen grundsätzlich immer dann und ohne Einschränkung geplant und installiert werden, wenn keine Gefahr für die Austrocknung der Geruchsverschlüsse droht.
Teil 6: Bodenabläufe mit Geruchsverschluss mit einer Sperrwasserhöhe von weniger als 50 mm:
Bodenabläufe mit Geruchsverschluss mit einer Sperrwasserhöhe von weniger als 50 mm sind vorgesehen nur für Gebäude mit maximal 4 Etagen (Erdgeschoss + 3 Obergeschosse) und sollen nur installiert werden, wenn aufgrund von zu niedrigem Bodenaufbau eine Sperrwasserhöhe von 50mm nicht möglich ist. Außerdem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Mindestens zwei weitere Entwässerungsgegenstände sind an die Sammelanschlussleitung angeschlossen, wobei maximal ein WC enthalten sein darf oder
- Eine sekundäre Belüftung in Form einer Nebenlüftung gemäß ÖNORM EN 12056-2:2000, Abschnitt 4.3.2 ist vorhanden; oder
- Es wurde eine belüftete Anschlussleitung (z.B. ein Rohrbelüfter) gemäß ÖNORM EN 12056-2:2000, Abschnitt 4.3.4 installiert
Teil 7: Bodenabläufe mit mechanischem Geruchsverschluss:
Bodenabläufe mit mechanischem Geruchsverschluss sind nur in Gebäuden mit maximal vier Etagen zulässig. Zudem dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn der Geruchsverschluss durch seltene Nutzung leicht austrocknen könnte.
Teil 8: Bodenabläufe mit Geruchsverschluss mit einer Kombination aus mechanischem Geruchsverschluss und Sperrwasser
Bodenabläufe mit Geruchsverschluss mit einer Kombination aus mechanischem Geruchsverschluss und Sperrwasser sind grundsätzlich ebenfalls nur für Gebäude mit maximal vier Etagen vorgesehen. Jedoch können diese im Einvernehmen mit dem Produkthersteller auch in Gebäuden mit mehr als vier Etagen eingesetzt werden.
Unser „Primus blue“ Geruchsverschlusseinsatz, der in zahlreichen HL-Boden- bzw. Duschabläufen (alle Artikelnummern mit der Endung „Prblue“) verbaut ist, entspricht Teil 8 der Norm (kombinierte/hybride Geruchsverschlüsse). Durch seine spezielle Bauweise entsprechen die „Primus blue“-Siphons in Bezug auf Resilienz gegen Unter/Überdruck bzw. Austrocknen einem normalen 50mm-Geruchsverschluss – bei wesentlich geringerer Bauhöhe. Unsere langjährige Erfahrung mit diesem patentierten Geruchsverschluss zeigt, dass alle „Primus blue“ Abläufe auch in Gebäuden mit mehr als vier Etagen problemlos eingesetzt werden können. Unsere Anwendungstechnik kann auf Anfrage eine projektspezifische Freigabe erteilen. Kontaktieren Sie uns dazu per E-Mail unter support@hl.at.
Die kombinierten oder hybriden Geruchsverschlüsse haben außerdem den Vorteil, dass Sie neben des Sperrwassers auch einen mechanischen Geruchsverschluss bieten und deshalb auch für Räume zulässig sind, wo eine Austrocknung des Geruchsverschlusses häufig vorkommen kann.
| Leitfaden Anwendung verschiedener Geruchsverschlussarten (ÖNORM B 2501:2025 EN1253:2023 – Abschnitt ÖNORM B2501) | Teil 1 (Sperrwasser >50mm) | Teil 6 (Sperrwasser <50mm) | Teil 7 (mechanischer GV) | Teil 8 (mechanischer GV & Sperrwasser) |
| Geeignet für alle Fußbodenaufbauten | ❌ | ❌ | ✔️ | ✔️ |
| Geeignet für flache Fußbodenaufbauten | ❌ | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
| Geeignet für konventionelle Fußbodenaufbauten | ✔️ | ❌ | ✔️ | ✔️ |
| Zugelassen bis 4 Etagen | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
| Zugelassen für mehr als 4 Etagen | ✔️ | ❌ | ❌ | ✔️* |
| Installation auch wenn Austrocknung unwahrscheinlich ist | ✔️ | ✔️ | ❌ | ✔️ |
| Installation auch wenn Austrocknung wahrscheinlich ist | ❌ | ❌ | ✔️ | ✔️ |
| Installation ohne mind. zwei weitere angeschlossene Entwässerungsgegenstände | ✔️ | ❌ | ✔️ | ✔️ |
| Installation ohne sekundärer Lüftung oder belüfteter Anschlussleitung bis maximal 4m Leitungslänge | ✔️ | ❌ | ✔️ | ✔️ |
| * Einvernehmen mit dem Produkthersteller ist herzustellen | ||||
| Austrian Standards International, ÖNORM EN 1253-1/6/7/8 Abläufe für Gebäude | ||||
| Austrian Standards International, ÖNORM B 2501:2025 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Planung, Ausführung und Prüfung – Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 12056 (alle Teile) | ||||
Fazit
Mit der neuen ÖNORM B2501-2025 gibt es nun klare Regelungen für die Planung und Anwendung verschiedener Bodenabläufe und deren Geruchsverschlüsse. Während Abläufe mit klassischem 50mm-Sperrwasser weiterhin verwendet werden können, wurden nun auch Lösungen mit geringerer Sperrwasserhöhe sowie mechanische und kombinierte Geruchsverschlüsse normativ erfasst. Dadurch wird die Lücke zwischen bisherigen Normvorgaben und bewährter Praxis geschlossen.
Für Planer und Installateure bedeutet dies mehr Sicherheit bei der Auswahl geeigneter Produkte. Besonders hervorzuheben sind die hybriden/kombinierten Geruchsverschlüsse (nach Teil 8 der EN 1253), welche auch in Gebäuden mit mehr als vier Etagen eingesetzt werden können – in Abstimmung mit dem Hersteller.
Jetzt unsere Norm-Übersicht hier herunterladen! Die Datei enthält alle relevanten Änderungen der ÖNORM B2501, die das HL-Produktportfolio betreffen.
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